Dispositionshorizont

  1. Zweitens: Der Zeitraum der Lohnsubventionierung ist eng befristet und bietet weder Arbeitnehmern noch Unternehmern eine ihrem zeitlichen Dispositionshorizont gemäße, zuverlässige Entscheidungsbasis. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2002)