Distomon-Opfer

  1. Da Mitte April der Areopag, das Oberste Berufungsgericht Griechenlands, die Rechtmäßigkeit des Urteils zur Entschädigung der Distomon-Opfer anerkannte, kann nun Eigentum der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)