Dopingopferhilfegesetzes

  1. Der Bundestag hatte im vorigen Sommer im Rahmen des Dopingopferhilfegesetzes zwei Millionen Euro für medizinische Behandlungen und Entschädigungen bereit gestellt - eine sehr überschaubare Summe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.04.2003)