Lichtenberg-Hohenschönhausen beschloss, dass der Doppelname nur ein vorläufiger ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.02.2001)
Eine Tanzlehrerin oder selbst nur die Anmeldebeauftragte eines Tanzkurses wäre heute ohne Doppelname inakzeptabel.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.06.2005)