Das Gericht erklärte damit den Bebauungsplan einer Ortsgemeinde für unwirksam, die den betroffenen Bereich zwar als Dorfgebiet ausgewiesen hatte, in erster Linie aber nicht landwirtschaftliche Betriebe, sondern Wohnbebauung zulassen wollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)