Dortbleibens

  1. Beschränkung des Zuzugs von DDR-Bürgern und Rumäniendeutschen; Förderung des Dortbleibens von Aus- und Übersiedlern, nicht deren Auswanderung; Sperrung ihres Zugriffs auf das soziale Netz der Bundesrepublik. ( Quelle: TAZ 1990)