Drogenbeauftragten

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  1. Wenn man der Drogenbeauftragten der Bundesregierung glauben darf, dann ist die Spaßgesellschaft verantwortlich für die steigende Zahl von Drogentoten. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Die Schlußfolgerung aus dieser Erkenntnis lautet für den Drogenbeauftragten aber: Wir setzen die bisherigen Bemühungen konsequent und unverändert fort. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. "Manche Technofreaks regeln ihre Gefühle und Körperempfindungen über chemische Substanzen", sagte Christine Köhler-Azara, aus dem Büro der Drogenbeauftragten Berlins. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Allmählich verfestigt sich der Eindruck, daß die Gleichschaltung der Träger dem Drogenbeauftragten Horst Bossong wichtiger ist als seine Verantwortung gegenüber den Drogenabhängigen. ( Quelle: TAZ 1997)
  5. Die Bundesregierung will nach Aussage der Drogenbeauftragten Marion Caspers-Merk (SPD) prüfen, ob auch in Deutschland die Bildmotive auf Zigarettenpackungen aufgedruckt werden sollen. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.10.2004)
  6. Anders als das "Triumvirat"- Peter Möller vom Drob Inn, Rainer Schmidt von der Palette und Norbert Dworsky von Freiraum - halte ich den Drogenbeauftragten für einen fairen und ehrlichen Mann, der sich Zeit nimmt, wenn man mit ihm reden will. ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Sehr zum Unwillen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 25.11.2003)
  8. Nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, geht die Zahl der Todesfälle durch illegale Rauschmittel damit zum vierten Mal hintereinander zurück. ( Quelle: Frankenpost vom 22.12.2005)
  9. Damit wies er eine Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), zurück, die an den Senat appelliert hatte, "umgehend" über eine Teilnahme Berlins an dem Modellversuch zu entscheiden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. "Eine Tendenz, die wir mit Sorge in ganz Berlin beobachten", sagt Christine Köhler-Azara, Mitarbeiterin der Berliner Drogenbeauftragten. ( Quelle: Die Welt vom 26.07.2005)
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