Der TÜV beispielsweise will im Falle von Drogensündern im Straßenverkehr wissen, ob diese längere Zeit sauber geblieben sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ertappten Drogensündern drohen den Angaben zufolge Geldbußen von 250 bis 750 Euro, bis zu drei Monate Führerscheinentzug und vier Punkte im Flensburger Verkehrssünder-Register.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.08.2004)