Drogensündern

  1. Der TÜV beispielsweise will im Falle von Drogensündern im Straßenverkehr wissen, ob diese längere Zeit sauber geblieben sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Ertappten Drogensündern drohen den Angaben zufolge Geldbußen von 250 bis 750 Euro, bis zu drei Monate Führerscheinentzug und vier Punkte im Flensburger Verkehrssünder-Register. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.08.2004)