Vorerst gilt Brundtlands Fürsorge aber dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), den die EG mit den EFTA-Staaten geschlossen und den der EG-Gerichtshof vorerst verworfen hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention müßten einheitlich angewendet und der EG-Gerichtshof in Grundsatzfragen des Asylrechts einbezogen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)