EKMR

  1. Im Übrigen müsste man gegen eine unstrittig eindeutige Verletzung des Lebensschutzes viel nachdrücklicher protestieren, beispielsweise mit Großdemonstrationen oder mit der Überlegung einer Klage vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR). ( Quelle: Die Zeit (06/2001))