EU-Öko-Audit-Verordnung

  1. Ab April dieses Jahres tritt die EU-Öko-Audit-Verordnung in Kraft, nach der sich alle Wirtschaftsunternehmen - zunächst freiwillig - einem Umwelt-Check zu unterziehen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Bei der Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen durch die upt wird die EU-Öko-Audit-Verordnung 1836/93 und die ISO 14000 herangezogen. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)