EU-Arbeitszeitrichtlinie

  1. Dies widerspricht der EU-Arbeitszeitrichtlinie, wie das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen feststellte: Bereitschaft ist demnach Arbeitszeit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.07.2003)
  2. Nur 24 Tage hat der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben, die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht mindestens 20 Tage vor. ( Quelle: ZDF Heute vom 09.07.2004)
  3. Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte die seit 1993 bestehende EU-Arbeitszeitrichtlinie bieten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)