EU-Haftbefehls

  1. Gewiss waren die Experten der Brüsseler Behörde enttäuscht, dass die Verfassungshüter die deutsche Ausformung des EU-Haftbefehls kassierten. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 19.07.2005)
  2. Nach ihrer Auffassung sollten die Oberlandesgerichte in Deutschland, zuständig für die Zulässigkeitsprüfung eines EU-Haftbefehls, den Auslandsbezug der Straftat kontrollieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.07.2005)
  3. Der geplante Rahmenbeschlusss zur Sicherstellung von Beweismitteln und Vermögen ist eine Ergänzung des EU-Haftbefehls. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2002)
  4. Auf der Apenninen-Halbinsel werden mögliche Auswirkungen des EU-Haftbefehls sehr viel konkreter erörtert als andernorts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2003)