EU-Hochschulen

  1. Auch sollten bestimmte türkische Berufsgruppen von der Visapflicht ausgenommen werden: Geschäftsreisende, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Regierungsbeamte und Studenten, die EU-Hochschulen besuchen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.10.2005)