EU-Märkte

  1. Die europäischen Wettbewerbshüter müssen Zusammenschlüsse mit möglichen Auswirkungen auf die EU-Märkte absegnen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.07.2001)
  2. Er hält die Auswirkung dieser Hilfen auf andere EU-Märkte für erheblich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.04.2003)
  3. Handhabe dafür gebe es, heißt es in Brüssel: Die EU ist Israels wichtigster Handelspartner, und ein sogenanntes Assozierungs-Abkommen gewährt dem Land für zahlreiche Produkte zollfreien Zugang auf die EU-Märkte. ( Quelle: DIE WELT 2001)