EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou

  1. Die Übergangsfrist könnte sich unter Umständen auch deshalb für die Arbeitnehmer nachteilig auswirken, weil EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou eine Änderung der EG-Arbeitszeitrichtlinie anstrebt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)