Die jeweils 50-prozentigen Anteile von Murdochs News Corporation und Telecom Italia am Bezahlfernsehen Stream seien mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Statt der ursprünglichen Strafe von rund 72 Mio. Euro müsse der Stuttgarter Konzern nur 9,8 Mio. Euro wegen einer Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln zahlen, teilte das Europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg mit.
( Quelle: n-tv.de vom 16.09.2005)
Monti sprach von einer sehr schweren Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsregeln.
( Quelle: Die Welt 2001)