EU-Wettbewerbsregeln

  1. Die jeweils 50-prozentigen Anteile von Murdochs News Corporation und Telecom Italia am Bezahlfernsehen Stream seien mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Statt der ursprünglichen Strafe von rund 72 Mio. Euro müsse der Stuttgarter Konzern nur 9,8 Mio. Euro wegen einer Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln zahlen, teilte das Europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg mit. ( Quelle: n-tv.de vom 16.09.2005)
  3. Monti sprach von einer sehr schweren Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsregeln. ( Quelle: Die Welt 2001)