Eckertz

  1. Eckertz: "Das heißt, es wird geprüft, ob der Betroffene nicht vielleicht einen Arbeitsplatz, Unterhaltszahlungen von Familienangehörigen oder Leistungen von anderen Trägern erhalten könnte". ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Eckertz betonte, daß es nach dem gültigen "Strahlenschutzvorsorgesetz" einem Bundesland allerdings nicht mehr gestattet sei, Empfehlungen wie in der Zeit nach Tschernobyl abzugeben. ( Quelle: TAZ 1990)