Effektivzinsdifferenz

  1. Es wird vielmehr vereinfachend die Effektivzinsdifferenz zum Wiederanlagezinssatz mit der ungeschmälerten Restschuld multipliziert, was bereits die sich verzinsende und sich verringernde Kapitalschuld nachhaltig verfälscht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)