Ehegatten

  1. Bei Eheleuten ist zu beachten, daß der Wert des Nachlasses des erstverstorbenen Ehegatten aus dessen persönlichem Vermögen und dessen Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen gebildet wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Ulla Schmidt forderte im Familienrecht eine Formulierung, wie es sie in der DDR gab: "Beide Ehegatten tragen ihren Anteil bei der Betreuung und Erziehung der Kinder sowie bei der Führung des Haushalts." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Die Ehegatten sollten die Folgeobjektförderung wählen, wenn sie wissen, dass sie in absehbarer Zeit noch ein weiteres Immobilienobjekt erwerben wollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.11.2001)
  4. Folge: Mit Abschluß eines solchen Ehevertrages wird das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der Frau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Streitig ist, ob bei Anrechnung des Einkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes das Verbot des Verlustausgleiches zwischen verschiedenen Einkommensarten und zwischen Ehegatten verfassungsgemäß ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Dies entspreche dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Ehegatten und mache die Weiterführung des eigenen Namens zur Regel, hieß es zur Begründung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Heftige Kritik an der "voreiligen Ausweitung" der Organspende auf Ehegatten kam jetzt vom Transplantationsbeauftragten der Berliner Ärztekammer, Helmut Becker. ( Quelle: TAZ 1996)
  8. Einfamilienhäuser sollen durch entsprechende Freibeträge so gestellt werden, dass sie steuerfrei auf Ehegatten und Kinder übergehen können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.10.2002)
  9. Dafür hatte das Finanzministerium Anfang der Woche zunächst 300 000 Mark für Ehegatten und Kinder vorgeschlagen, was den Abgeordneten aber zu niedrig war. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Seelische Beeinträchtigungen auch mit der Gefahr eines Suizides können dabei im Einzelfall für den betroffenen Ehegatten durchaus eine schwere Härte darstellen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)