Ehegattenzuwendungen

  1. Insofern hat der Gedanke von Morhard (15), im Halbteilungsgrundsatz des Zugewinnausgleichs die Abgrenzung für den gegenüber Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten und Schlußerben festen Bereich der Ehegattenzuwendungen zu suchen, seine Berechtigung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)