Ehepartners

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  1. Dem Richterspruch zufolge ist die Arbeit im Haushalt ebenso wie die Erziehungsarbeit eine geldwerte Leistung, die auch den Lebensstandard des erwerbstätigen Ehepartners erhöht. ( Quelle: Tagesschau Online vom 07.05.2004)
  2. Die sexuelle Mißhandlung eines Ehepartners sei zwar nicht nach dem Vergewaltigungs-Paragraphen des Strafgesetzbuches, aber als Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Rückerstattete DDR-Grundstücke gelten bei einer Scheidung als Zugewinn und erhöhen damit den Ausgleichsanspruch des Ehepartners. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2004)
  4. Der letzte Tip, der den Greenhorns mit auf den Weg gegeben wurde, klang beinahe wie eine Drohung: 'Und bedenken Sie, daß es auch immer Sie sind, die den Wahlkreis ihres Ehepartners repräsentiert.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Das waren aber nur zwei von über 60 Frauen, die in Spanien jährlich durch die Hand ihres Ehepartners sterben. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.08.2003)
  6. Noch größer wird der Alterssprung bei allen 440 000 Eheschließungen, die 1994 in bundesdeutschen Standesämtern verzeichnet wurden, also einschließlich der Menschen, die nach Scheidung oder Tod ihres Ehepartners erneut den "Bund fürs Leben" eingehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Um den Namen des Ehepartners wird gebeten, um die Telefonnummer ebenfalls. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Die doppelte Staatsbürgerschaft könnte man mit einer Eheschließung vergleichen: Wenn man heiratet, wird man als neues Mitglied in die Familie des Ehepartners aufgenommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  9. Gelingt ihm dies nicht, so haftet er entgegen dem güterrechtlichen Grundsatz der Haftungstrennung mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Ehepartners (5). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Auch könnten religiöse Richter auf die Idee kommen, die freie Wahl des Ehepartners einzuschränken, indem sie die von der Scharia vorgesehene Zustimmung der Familie der Braut fordern. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.08.2005)
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