Eigenheimzulagengesetz

  1. Wer sich ein Niedrigenergiehaus bauen möchte, das die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 Prozent unterschreitet, erhält nach dem seit 1. Januar gültigen Eigenheimzulagengesetz acht Jahre lang eine Zulage von 400 Mark jährlich. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Im Wohnungsbau sind dagegen die Hilfen vor allem deshalb geklettert, weil laut Eichel 1995 das Eigenheimzulagengesetz geändert worden ist. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)