Eigenkapitalmarkt

  1. Zunächst muß freilich das Unternehmen in die Rechtsform etwa einer kleinen Aktiengesellschaft überwechseln, denn die einzige Gesellschaftsform mit Zugang zum Eigenkapitalmarkt (Börse) ist die Aktiengesellschaft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)