Eigentümererstellung

  1. An die Eigentümererstellung knüpfen sich sogar bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber dem Tier, etwa die Pflicht, unnötige Qualen zu vermeiden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Es verstößt auch nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV 1 GG, daß das VG die Bf. darauf verwiesen hat, Abwehransprüche aus der behaupteten Eigentümererstellung in einem anderen Verfahren geltend zu machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)