Eilauftrag

  1. Die Funkbetriebszentrale, bei der die Notrufe eingehen, hatte der Streifenwagenbesatzung daraufhin einen so genannten Eilauftrag erteilt, was bedeutet, dass sie mit Blaulicht und Martinshorn fahren dürfen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2003)