Ein Alleinstehender

  1. Ein Alleinstehender, der sich über eine Rente von 15 000 Euro im Jahr und eine Betriebsrente von 10 000 Euro freuen darf, muss künftig 473 Euro an den Fiskus abtreten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2004)
  2. Ein Alleinstehender mit einem Jahresbrutto-Verdienst von 22 000 Mark oder eine Ehepaar mit einem Jahreseinkommen um 45 000 Mark hat keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung mit subventionierten Mietpreis von sieben Mark pro Quadratmeter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)