Ich setze mich seit Jahren gegen diese Ungerechtigkeit der Enteignungen von Erben des Bodenreformlandes durch das EGBGB, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, ein.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt jedoch in Artikel 231 5 Absatz 3, daß bei Grundstücksverkäufen nach dem 31. Dezember 1996 das Gebäudeeigentum erlischt, es sei denn, es ist im Grundbuch eingetragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)