EinigungsV

  1. Danach wurde Art. 45 II EinigungsV "unter Berücksichtigung des besonderen Regelungsinteresses der DDR" (12) in den Einigungsvertrag aufgenommen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Art. 12 EinigungsV wird damit nicht formell Vertragsbestandteil, aber es läßSiegermächte die Art. 12 EinigungsV zugrundeliegende Wertung billigen oder ihr zumindest nicht entgegentreten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Art. 12 EinigungsV wird damit nicht formell Vertragsbestandteil, aber es läßSiegermächte die Art. 12 EinigungsV zugrundeliegende Wertung billigen oder ihr zumindest nicht entgegentreten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Durch den Einbezug in Art. 25 EinigungsV hat die Treuhandanstalt, was ihre Aufgabenkompetenz betrifft, "verfassungsmäßigen Charakter" erhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)