Im 'knüppelharten Wettbewerb' planen die Nummer eins und zwei der deutschen Einkaufskooperationen für Spielwaren die Bündelung ihrer Beschaffungs- und Logistikaktivitäten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die genehmigungspflichtige "Versorgung anderer" trifft bei Einkaufskooperationen dann zu, wenn sie selbstständige Rechtssubjekte beliefern.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)