Wer von der Novelle profitieren will, muß schon jetzt sämtliche Unterlagen aufbewahren, die die Verschuldung belegen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise, Mahnbescheide oder Pfändungsprotokolle.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Zeugnisse, Bescheinigungen, Urkunden, Einkommensnachweise, ein polizeiliches Führungszeugnis und jede Menge Gebühren - die Formalitäten nahmen kein Ende.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)