Einspeisegesetz

  1. Der Strom landet direkt im Netz des lokalen Energieversorgers Mainova und wird nach dem Einspeisegesetz mit 99 Pfennig pro Kilowattstunde vergütet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.10.2001)
  2. Die Kraft-Wärme-Kopplungstechnik, die fossile Energieträger wesentlich effektiver zur Erzeugung von Strom und Wärme nutzt, wird bewußt behindert; im Einspeisegesetz ist sie nicht berücksichtigt. ( Quelle: Die Zeit 1995)