Einzelnachweisen

  1. Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, aber privat nur wenig fährt, kann eine Menge Steuern sparen, wenn er statt der pauschalen Ein-Prozent-Versteuerung die private Nutzung mit Einzelnachweisen belegt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.01.2004)