Eisenbahn-Bundesamts

  1. Für den Ausbau benötigt die DB allerdings eine Sondergenehmigung das Eisenbahn-Bundesamts, damit die Züge Bahnübergänge künftig schneller überqueren dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Die Planfeststellung ist Sache des Eisenbahn-Bundesamts, die Bundesländer, durch deren Territorium die Strecke führt, halten die vorgeschriebenen Anhörungen ab. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Bei einem Informationstreffen mit Abgesandten des Eisenbahn-Bundesamts, so Nidderaus Erste Stadträtin, sei die gesetzliche Lage kürzlich noch einmal ausführlich erörtert worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.10.2001)
  4. Schuld daran ist nicht etwa die Leitung des Münchner Bahnhofs, sondern behördliche Sicherheitsauflagen des Eisenbahn-Bundesamts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.06.2002)