Ekel erregende

  1. "Wenn kriminell getäuscht wird und es sich um Ekel erregende Zustände handelt, müssen die Beteiligten einen Imageschaden haben", sagte die designierte Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag in einem dpa-Gespräch in Berlin. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 30.11.2005)