"Wenn kriminell getäuscht wird und es sich um Ekel erregende Zustände handelt, müssen die Beteiligten einen Imageschaden haben", sagte die designierte Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag in einem dpa-Gespräch in Berlin.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 30.11.2005)