Elbe-Elster

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  1. Muskelkater programmiert: Die Besucher-Führungen auf der gigantischen Abraumförderbrücke F 60 bei Lichterfeld im Landkreis Elbe-Elster sind durchaus eine sportliche Herausforderung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2004)
  2. Der in der Silvesternacht ausgebrannte Rathausturm in Finsterwalde (Elbe-Elster) soll bis zum Sängerfest im August wieder hergerichtet sein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.01.2002)
  3. Flüchtlinge aus dem Kosovo sollen in Brandenburg zunächst in Pahlsdorf (Elbe-Elster), Waldsieversdorf und Kunersdorf (beide Märkisch-Oderland) untergebracht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Drebkau (Kreis Spree-Neiße) und Schlieben (Kreis Elbe-Elster) gehören zu den ersten von insgesamt zehn Städten Brandenburgs, die für den Anfang Mai startenden Modellversuch "Sicherheitspartner" ausgewählt worden sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  5. Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Liebenwerda (Elbe-Elster) hat einstimmig den Einspruch von Ex-Bürgermeister Detlev Leissner (SPD) gegen die Bürgermeisterwahl vom 15. Oktober zurückgewiesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Noch im September solle mit einem Werksneubau in Massen bei Finsterwalde (Elbe-Elster) begonnen werden, bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Unternehmens. 200 Arbeitsplätze sollen entstehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.07.2005)
  7. Stufe drei gilt in Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster, Dahme- Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Im Streit um die Tötung von Rindern aus Großbritannien und der Schweiz zum Schutz vor der Rinderseuche BSE hat das brandenburgische Oberverwaltungsgericht die Beschwerden der Landkreise Elbe-Elster und Dahme-Spreewald zugelassen. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Dagegen hatte die bereits 1992 stillgelegte, weltgrößte Abraumförderbrücke F 60 bei Lichterfeld (Elbe-Elster) am Freitag die Reise zu einem neuen Standort am ehemaligen Tagebau Klettwitz-Nord angetreten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Auf keinen Fall greift die Verordnung des Landes in den Kreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. ( Quelle: Die Welt Online vom 31.07.2004)
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