Elektroimpulsgeräten

  1. Der Sprecher der Innenbehörde, Reinhard Fallak, bestätigte, dass im Rahmen der Änderung des Hamburger Polizeigesetzes die rechtliche Grundlage für die Anschaffung von sechs Elektroimpulsgeräten geschaffen werden soll. ( Quelle: Abendblatt vom 13.08.2004)