Elfenbeinarbeit

  1. "Selbst der Kauf einer alten Elfenbeinarbeit auf dem Flohmarkt ist strafbar", erklärte Uwe Diem vom Umweltamt, das eine Broschüre mit dem Titel "Artenschutz geht uns alle an" herausbringen wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)