Niederlande: Das Gewinnen von embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen ist in den Niederlanden nach einem Gesetz vom September 2002 erlaubt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.11.2003)
In Großbritannien ist es seit kurzem erlaubt, Embryonen nach bestimmten Merkmalen auszuwählen, damit sie als Knochenmarkspender ihren kranken Geschwistern helfen können.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.11.2004)
Schließlich sollen außerhalb des Mutterleibes erzeugte Embryonen genetisch selektiert werden.
( Quelle: DIE WELT 2000)