Energiewirtschaftsgesetz

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  1. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat Nachbesserungen am Energiewirtschaftsgesetz gefordert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.04.2005)
  2. Der alte Bundestag hatte das Energiewirtschaftsgesetz entgegen ursprünglichen Plänen nicht mehr auf seiner letzten Sitzung im September verabschiedet. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.05.2002)
  3. Der Bundesrat beharrte zuletzt auf Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz und will die Konzerne zur Vorab-Genehmigung der Netzentgelte verpflichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.10.2004)
  4. Die im Energiewirtschaftsgesetz geplante Regulierungsbehörde müsse schlagkräftiger werden, forderte Loske. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2004)
  5. Wir haben mit dem Atomausstieg, dem Emissionshandel und dem Energiewirtschaftsgesetz klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen gesetzt. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.08.2005)
  6. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Stromkonzerne derzeit, Strom aus Windenergie, den Dritte in ihr Netz einspeisen, mit 90 Prozent des Durchschnittserlöses zu vergüten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Ließen sich die Konzerne nicht auf eine Selbstverpflichtung ein, soll das Energiewirtschaftsgesetz helfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  8. Das Alleinkäufermodell war auf Druck der Länder und Gemeinden in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen worden. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Das Thema Versorgungssicherheit war im Zusammenhang mit der im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Öffnung der Netze in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. ( Quelle: Handelsblatt vom 30.11.2005)
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