Energiewirtschaftsgesetzes

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  1. Diese Stromkennzeichnungspflicht sieht die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vor, auf die sich Bundeswirtschaftsund -umweltministerium nach langen Verhandlungen verständigt haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.07.2004)
  2. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen legten sich am Donnerstag auf einen gemeinsamen Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2005)
  3. Die dazu nötige Novellierung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes wird voraussichtlich im April in Kraft treten. ( Quelle: Welt 1998)
  4. Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes hatte zuvor die Gebietsmonopole der regionalen Stromkonzerne aufgehoben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Brüssel habe die Klage eingereicht, weil die deutsche Verbände-Vereinbarung noch nicht in die Rechtsform des Energiewirtschaftsgesetzes gegossen sei. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 30.05.2002)
  6. Die Verbändevereinbarung verstößt klar gegen Paragraph 6 des Energiewirtschaftsgesetzes, stellt der Hamburger Rechtsanwalt und Energierechtsexperte Martin Hack in seinem Gutachten fest. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  7. Michaele Hustedt, Energieexpertin der Grünen im Bundestag, hat weit reichende Änderungen am Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes von Wirtschaftsminister Clement (SPD) gefordert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.09.2004)
  8. Der Zugang zu den Strom- und Gasnetzen und die Entgelte für deren Nutzung sollen in getrennten Verordnungen des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.05.2003)
  9. Während das Europaparlament am 11. Dezember der Liberalisierung des europäischen Strommarktes zugestimmt hat, wenden sich Brandenburg und Berlin gegen die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes. ( Quelle: TAZ 1997)
  10. Skeptisch sieht Wolf die Bemühungen um eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes, mit der auf den Strom- und Gasmärkten mehr Wettbewerb entfacht werden soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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