Entgegnungsrecht

  1. Der vom Juristentag nicht beschlossene Vorschlag Stürners, das Entgegnungsrecht auf Meinungsäußerungen zuzulassen (3), würde, so Schmidt-Seitz, diesen Bereich, "zum Tummelplatz für Polemik werden lassen". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)