Entnazifizierungsverfahren

  1. Die 200 Seiten Akten im Berlin Document Center; ihre Mitgliedschaft im NS-Studentenbund, später auch in der NDSAP; die falschen Angaben im Entnazifizierungsverfahren und die zwei Jahre Berufsverbot. ( Quelle: Die Welt vom 09.12.2005)
  2. Der Bundestag, dem Auftrag aus Artikel 131 des Grundgesetzes nachkommend, entschied: Sie haben, wenn sie nicht in den Entnazifizierungsverfahren der drei West-Besatzungsmächte als Hauptschuldige oder Schuldige eingestuft waren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2005)