Entschädigungsbeträgen

  1. Soweit entsprechende Aufrechnungen mit Entschädigungsbeträgen erfolgt sind und dies aufgrund interner Anweisungen und Regularien erfolgt ist, kommt der Restitutionsanspruch nach § 1 Ib VermG in Betracht (26). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)