Erbbaugrundstücke

  1. Die Erbbaugrundstücke werden aus dem Eigentum der Stadt angeblich nach und nach privatisiert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2005)
  2. Die Belastung landeseigener Erbbaugrundstücke mit Hypothekendarlehen ist nämlich nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, daß die aufgenommenen Kredite komplett zur Finanzierung der im Erbbauvertrag beschriebenen Investitionsmaßnahme eingesetzt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)