Erbensuche

  1. Das BerGer. hat insoweit ausgeführt, die Nachlaßregulierung vollziehe sich nicht im Rahmen der Erbensuche und diene auch nicht deren Zwecken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Als Harald Henkel Monate später bei Verwandten Gänsdorfers unangemeldet auftaucht und eine ungewöhnlich hohe Summe für seine Erbensuche fordert, kommt Zweifel an der Seriosität des Nachlassverwalters auf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.07.2002)