Erblasser

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  1. Gesetzliche Erbfolge: Sie tritt automatisch in Kraft, wenn der Erblasser keine Vorkehrungen für seinen Tod getroffen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2002)
  2. "Das Gut folgt dem Blut", mit dieser Volksweisheit wird umschrieben, dass die Belastung mit der "Nähe" zum Erblasser oder Schenker abnimmt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Die Kl. und der Erblasser waren deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Inland. Sie haben durch die Regelung der Konteninhaberschaft ihre vermögensrechtlichen Beziehungen geordnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Wenn Erblasser etwas hinterlassen, dann stiften sie damit häufig nicht nur Freude, sondern säen auch Zwist, weil einer der bedachten Hinterbliebenen Anlaß zu der Annahme zu haben glaubt, er sei zu kurz gekommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der Erbvertrag kann grundsätzlich zwischen dem Erblasser und jeder Person geschlossen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2002)
  6. Diese Regel gilt jedoch dann nicht, wenn hypothetisch anzunehmen ist, daß der Erblasser die Verfügung trotz Scheidung der Ehe bestehen lassen wollte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. In all diesen Jahren - bis auf die Jahre 1952 bis 1954, in denen W ganztägig als Verkäuferin für einen Monatslohn von ca. 350 DM tätig war - hatte sie den Erblasser wegen eines Kriegsleidens betreut. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Dieser Wert entspricht der Höhe der Schulden, die der Erblasser bei der Bekl. gehabt hatte, nach Verrechnung mit demWert seines Kommanditanteils. Dank der Ausschlagung brauchten die Söhne eine Haftung für diese Schulden nicht mehr zu befürchten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Wieviel Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu zahlen ist, hängt zunächst davon ab, wie der Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Haunert zufolge sind die Kinder der "Erblasser" oftmals gutsituiert, manchmal sind keine Nachkommen da oder die Familien zerstritten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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