Erblastentilgungsfonds

  1. Der Bundestag soll die Milliardenlast per Gesetz in den Erblastentilgungsfonds übernehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Im laufenden Haushalt wie im Erblastentilgungsfonds sei es nötig, Zinszahlungen zu verringern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.03.2004)
  3. Sie sollten in den Erblastentilgungsfonds übernommen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Den Rest übernimmt der Erblastentilgungsfonds - insgesamt 31 von 59 Milliarden Mark. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der abzuschließende Kreditvertrag soll ein Kündigungsrecht für den Teilentlastungsbetrag, der vom Erblastentilgungsfonds übernommen wird, enthalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Im Gegenzug verzögerte sich die Rückführung des Erblastentilgungsfonds, aus dem die Beseitigung von Schäden aus DDR-Zeiten bestritten wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2002)
  7. Dabei sollen vor allem die Tilgungen an den Erblastentilgungsfonds weiter gestreckt werden. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Etwaige Überschüsse kommen dem Erblastentilgungsfonds zugute. ( Quelle: Tagesschau Online vom 16.03.2004)
  9. Der Bund hatte angeboten, die Schulden in den Erblastentilgungsfonds zu übernehmen. ( Quelle: Welt 1996)
  10. Die Gewinne aus dieser Aktion sollen aber erst 1998 - die Zustimmung des Zentralbankrates vorausgesetzt - an den Erblastentilgungsfonds zum Abbau der DDR-Altschulden fließen. ( Quelle: )