Erbvertrag

  1. Hintergrund des Streits ist ein alter Erbschein, wonach Kaiser Wilhelm II. 1938 mit einem seiner Söhne einen Erbvertrag abschloss, in dem geregelt wird, dass jeweils der erstgeborene Sohn das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses erbt. ( Quelle: Abendblatt vom 04.04.2004)
  2. Der Erbvertrag kann grundsätzlich zwischen dem Erblasser und jeder Person geschlossen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2002)
  3. Nach sieben Sitzungen war ein Erbvertrag geschlossen, der Vater zog sich zurück, die Tochter übernahm den Betrieb, der wieder arbeiten konnte, weil eine Entscheidung gefallen war. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Vermächtnis - Verfügung des Erblassers im Testament oder Erbvertrag, aus seinem Nachlaß Vermögensgegenstände oder Geldsummen bestimmten Personen oder Einrichtungen zukommen zu lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Um späteren Streit über den Nachlaß gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten Formulierungen in Testament oder im Erbvertrag juristisch einwandfrei sein. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.02.2005)
  6. Möglich ist auch ein Erbvertrag. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.11.2002)
  7. Begründung: Der Erbvertrag sei mit einem Heimvertrag gekoppelt, bei dem aber Leistung (materieller Gewinn der Diakonie) und Gegenleistung nicht wie im Heimgesetz gefordert in einem angemessenen Verhältnis stünden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)