So wird ein Berliner Testament in Form eine Erbvertrages in Frankreich nicht anerkannt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.05.2002)
Eine solche Rücktrittserklärung ist mangels hinreichend bestimmter Angabe des Rücktrittsgrundes unwirksam. Der Rücktritt sollte ausweislich des Erbvertrages nur aus bestimmten Gründen zulässig sein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)